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Beschwerde- und Konfliktmanagement

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

die Schule ist ein Ort, an dem viele Menschen auf engem Raum viel Zeit verbringen.

Hieraus ergeben sich zwangsläufig Reibungen, Unzufriedenheiten oder Beschwerden.

 

Wir möchten jede Beschwerde ernst nehmen und hiermit einen für alle transparenten Leitfaden vorlegen, wie an unserer Schule mit Beschwerden umgegangen wird.

 

Wir hoffen, dieser Leitfaden kann dazu beitragen, an unserer Schule (noch) besser zusammenzuarbeiten und zu kommunizieren.

Umgang mit Beschwerden

1. Liegt eine Beschwerde vor, ist zu prüfen, um welches Problem es sich handelt und gegen wen sich die Beschwerde

    richtet. Der/Die Beschwerdeführer*in wird gemäß dem Instanzen-Weg an den richtige*n Ansprechpartner*in

    verwiesen.

 

2. Konnte dies nicht zu einer Lösung führen, gelangt die Beschwerde in die nächste Instanz. Der/Die 

    Beschwerdeführer*in wird angehört, (schriftliche) Beweise werden gesammelt und geprüft und Wünsche bzw.

    Lösungsansätze werden erfragt.

 

3. Der/Die „Beschuldigte“ wird in einem Gespräch ohne den/der Beschwerdeführer*in mit deren Beschwerden und

    Wünschen konfrontiert, seine/ihre Sicht der Dinge angehört, und mögliche Lösungen gesucht.

 

4. Die Lösungen werden dem/der Beschwerdeführer*in mitgeteilt und – falls von beiden Parteien gewünscht – ein

    gemeinsames Gespräch moderiert.

 

5. Die gefassten Entschlüsse werden dokumentiert und – nach vereinbarter Zeit – kontrolliert.

Instanzenweg

Für Schüler*innen gilt:

 

1. Klassenlehrer*in

 

2. Vertrauenslehrer*in/ Schulsozialarbeiter*in (falls vorhanden)

 

3. Schulleitung

 

 

Für Eltern/ Personensorgeberechtigte gilt:

 

1. Kontaktaufnahme zur direkt beteiligten Person

 

2. Kontaktaufnahme Klassenlehrer*in

 

3. Schulleitung

 

4. Landesschulamt




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