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Informationen zur Krankmeldung und Unterrichtsbefreiung

 

Sollte Ihr Kind aus einem wichtigen Grund (Krankheit / Arztbesuch) die Schule nicht besuchen können, muss die Schule informiert werden. Das sollte am 1. Tag telefonisch erfolgen; in der Regel bis 7.30 Uhr, spätestens 8.00 Uhr. Wenn Sie uns nicht erreichen, sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine Email. Ihre Information wird schnellstmöglich an die entsprechenden Lehrer/Lehrerinnen weitergeleitet.

 

Am Ende der Fehlzeit wird eine schriftliche Entschuldigung benötigt.

Bleibt Ihr Kind des Öfteren der Schule fern, benötigen wir ein ärztliches Attest.

Dieses legen Sie bitte beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin vor.

Legen Sie Arztbesuche bitte möglichst auf die Nachmittage.

 

Eine Beurlaubung kann in dringenden Fällen gewährt werden.

Sie muss allerdings schriftlich beantragt und begründet werden. Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Beantragung!

Beurlaubungen kann nur die Schulleitung gewähren.

 

Wir müssen Sie darüber in Kenntnis setzen, dass das Fernbleiben von der Schule gegen § 36 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verstößt und nach § 84 des Schulgesetzes eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

 

Nach § 43 des Schulgesetzes sind Sie als Sorgeberechtigte/r für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich.

Das Landesschulamt geht davon aus, dass die Schulferien mit insgesamt 63 Tagen in diesem Schuljahr (ohne Wochenende und Feiertage) lang genug sind, um Urlaub verbringen zu können.

 

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass wirtschaftliche Gesichtspunkte, z. B. die Tatsachen, dass der Urlaub außerhalb der Schulferien günstiger sei oder Urlaub eine Bildungsreise darstelle, keine Begründung für eine Befreiung von der Schulpflicht liefern.

 

Wer ohne Genehmigung in den Urlaub fliegt, den kann die Frühbuchung oder der Schnäppchen-Urlaub teuer zu stehen kommen, denn es droht ein empfindliches Bußgeld, das in Sachsen-Anhalt bis zu 1.000,00 € betragen kann.

 

Keinesfalls sollte man eine Krankheit des Kindes vorschieben.

Mag auch ein ärztliches Attest beschafft werden, droht den Eltern zudem ein empfindliches Bußgeld.

 

 

 

Bei Fehltagen/ Krankheit oder Freistellungen denken Sie auch daran, Ihr Kind vom Mittagessen abzumelden.

 

Alle Schulaufgaben müssen eigenverantwortlich nachgeholt werden.

Der versäumte Unterrichtsstoff ist beim Klassenlehrer/in zu erfragen.

Die Aufgaben können Sie abholen, ggf. auch über einen Mitschüler mitbringen lassen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die klasseninternen Vereinbarungen, welche ggf. auf den Elternversammlungen besprochen wurden.




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