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Freistellung vom Sportunterricht

Eine Befreiung vom Sportunterricht ist möglich.


Erstreckt sie sich über einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen, hat dies in der Regel durch einen schriftlichen Antrag durch die Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Schüler*Innen, welche vom Sportunterricht befreit sind, sind dennoch zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Sie werden als Schiedsrichter, Helfer, etc. eingesetzt.


Eine Befreiung vom Sportunterricht über 4 Wochen hinaus, ist durch ein ärztliches Attest zu belegen. Häufen sich die Befreiungen, kann ein amtsärztliches Attest durch die Schule angefordert werden.


Handelt es sich um eine Teilbefreiung (nicht alle Stoffgebiete kann das Kind absolvieren), erfolgt die Benotung auf der Grundlage praktischer und theoretischer Leistungsnachweise in den absolvierten Stoffgebieten.




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