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Umgang mit Beschwerden
Der/Die Beschwerdeführer*in wird angehört, (schriftliche) Beweise werden gesammelt und geprüft und Wünsche bzw. Lösungsansätze werden erfragt. 3. Der/Die „Beschuldigte“ wird in einem Gespräch ohne den/der Beschwerdeführer*in mit deren Beschwerden und Wünschen konfrontiert,...
http://www.gs-moldenstrasse.bildung-lsa.de/unsere-schule/beschwerdemanagement/#part1089

 



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