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Informationen zur Krankmeldung und Unterrichtsbefreiung
begründet werden. Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Beantragung! Beurlaubungen kann nur die Schulleitung gewähren. Wir müssen Sie darüber in Kenntnis setzen, dass das Fernbleiben von der Schule gegen § 36 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verstößt und nach §...
Welche Angebote können wahrgenommen werden?
Beratungsstellen, Trägern der Jugendhilfe, Psychologen, Kliniken, Beratungen gemeinsam mit Lehrer*innen bzw. Schulleitung • Elternabende • Elterncafè • Familienbildungsfahrten Einzelfallhilfen • Hilfen bei sozialen Problemlagen, Lernschwierigkeiten, Schulbummelei ...
Maßnahmen unentschuldigtes Fehlen
Regelfall ist kein ärztliches Attest erforderlich. 3. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen. 4. In besonders begründeten Fällen kann...
Instanzenweg
1. Klassenlehrer*in 2. Vertrauenslehrer*in/ Schulsozialarbeiter*in (falls vorhanden) 3. Schulleitung Für Eltern/ Personensorgeberechtigte gilt: 1. Kontaktaufnahme zur direkt beteiligten Person (z. B. Fachlehrer/Fachlehrerin, Hausmeister, u.a.) 2. Kontaktaufnahme...



