Suche
2 Ergebnisse
Informationen zur Krankmeldung und Unterrichtsbefreiung
gewähren. Wir müssen Sie darüber in Kenntnis setzen, dass das Fernbleiben von der Schule gegen § 36 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verstößt und nach § 84 des Schulgesetzes eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Nach § 43 des Schulgesetzes sind Sie als Sorgeberechtigte/r...
Wir möchten Sie aufmerksam machen
Nach § 43 Abs. 1 des Schulgesetzes haben Sorgeberechtigte und diejenigen, denen die Erziehung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher anvertraut ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler am Unterricht sowie an sonstigen Veranstaltungen teilnehmen. Nach §...



