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Maßnahmen unentschuldigtes Fehlen
ndlagen: RdErl. des MK vom 24.04.2002, SVBL. LSA S. 177 bzw. Brief Herr Geyer, Regelung für die Primarstufe: 1. Die Schule ist am 1. Fehltag zu benachrichtigen. 2. Bei Rückkehr haben die Erziehungsberechtigten schriftlich den Grund des Fernbleibens mitzuteilen (Entschuldigungsschreiben)....
http://www.gs-moldenstrasse.bildung-lsa.de/schulalltag/unentschuldigtes-fehlen/#part1122

 



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