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Informationen zur Krankmeldung und Unterrichtsbefreiung
Beurlaubungen kann nur die Schulleitung gewähren. Wir müssen Sie darüber in Kenntnis setzen, dass das Fernbleiben von der Schule gegen § 36 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verstößt und nach § 84 des Schulgesetzes eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Nach § 43 des...



