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Maßnahmen unentschuldigtes Fehlen
erforderlich. 3. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen. 4. In besonders begründeten Fällen kann eine amtsärztliche Bescheinigung angefordert...



